Für eine zukunftsfähige und praxisnahe Ausbildung Assistent*in Gesundheit und Soziales AGS EBA
Die aktuelle Bildungsverordnung über die berufliche Grundbildung Assistent*in Gesundheit und Soziales EBA (AGS EBA) ist seit 2010 in Kraft. Die 5-Jahres-Überprüfung 2023 zeigte insbesondere bei den pflegerischen und sozialen Ausbildungsinhalten deutlichen Anpassungsbedarf. Die Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität (SKBQ) empfiehlt deshalb eine Totalrevision der Bildungserlasse.
Vor Beginn der eigentlichen Revision prüft ein Vorprojekt, ob und wie thematische Schwerpunkte innerhalb der generalistischen Ausbildung eingeführt werden können. Dieses Vorgehen basiert auf einer Empfehlung des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), um eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu schaffen.
Prämissen des Vorprojekts sind:
- Generalistische Ausrichtung beibehalten: Die Ausbildung bleibt breit angelegt und ermöglicht die Ausbildung von Lernenden und den Einsatz der Absolvent*innen in unterschiedlichen Versorgungsbereichen.
- Berufsbild stärken: Den Beruf mit einem Berufsbild stärken und gleichzeitig den Einsatz in untersch. Arbeitsfeldern ermöglichen.
- Aktuelle Ausbildungszahlen im Gesundheitsbereich erhalten: Eine ausgewogene Gewichtung der Kompetenzen sowie Stärkung beider Berufsfelder (Gesundheit und Soziales) wird angestrebt, ohne die bestehenden Ausbildungszahlen in etablierten Arbeitsfeldern zu gefährden.
- Anschlussfähigkeit an verwandte EFZ-Berufe verbessern: Insbesondere im Hinblick auf die Weiterführung in den Berufen Fachfrau/ Fachmann Gesundheit EFZ (FaGe) und Fachfrau/Fachmann Betreuung EFZ (FaBe).
- Bildungserlasse steuer- und umsetzbar halten: Die Ausbildung muss bildungspolitisch steuerbar und in der Praxis der Ausbildungsbetriebe umsetzbar bleiben.
Vorgehen und Zeitplan
| Oktober – Dezember 2025 | Die theoretische Analyse untersucht, wie die Ausbildung praxisnäher und zukunftsfähiger gestaltet werden kann. Dabei werden das in der Bildungsverordnung (BiVo) beschriebene Arbeitsfeld mit dem tatsächlichen Ausbildungs- und Aufgabengebiet von AGS EBA abgeglichen, die Diskrepanzen zwischen BiVo und Bildungsplan systematisch identifiziert und Prämissen, Hypothesen und Fragestellungen entwickelt, die als Grundlage für die weitere Arbeit dienen. |
| Januar – Februar 2026 | Entwicklung von möglichen Ausbildungsschwerpunkten |
| März – April 2026 | Workshops mit Praxisvertretungen, Auswertung und Validierung: Im Anschluss an die Analyse entwickelt das Projektteam erste Modelle zu möglichen Ausbildungsschwerpunkten und diskutiert diese ab Frühjahr 2026 in zweisprachigen Workshops (D/F) mit Stakeholdern aus der Praxis. |
| Mai – September 2026 | Schlussbericht und Empfehlungen an die Trägerschaft |
Zusammenarbeit
| Projektträger | Das Vorprojekt wird gemeinsam von OdASanté und SAVOIRSOCIAL getragen |
| Auftraggeber | Vorstand OdASanté und Vorstand SAVOIRSOCIAL |
| Steuergruppe | Vertretung der Organisationen kibesuisse, Pro Enfance, Artiset (Curaviva und Insos), H+ Die Spitäler der Schweiz und Spitex Schweiz sowie Vertretungen von SBK und kantonalen OdA |
| Begleitgruppe | Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität (SKBQ AGS EBA) |
| Weitere Beteiligungen | Fachpersonen aus verschiedenen Arbeitsfeldern (Langzeitpflege, Spitex, Institutionen für Menschen mit Beeinträchtigungen usw.) |
| Projektleitung | Die operative Projektleitung erfolgt in Co-Leitung durch Isabelle Praplan (OdASanté) und Nicole Wichmann (SAVOIRSOCIAL). |