Die eidgenössischen Prüfungen qualifizieren Fachpersonen mit Berufserfahrung auf Tertiärstufe. SAVOIRSOCIAL ist Co-Träger von fast allen Berufs- und höheren Fachprüfungen im Sozialbereich. Damit gestalten wir die Bildungsgrundlagen (Prüfungsordnung und Wegleitung) dieser Abschlüsse mit.
Im Sozialbereich gibt es aktuell (Stand Juli 2023) acht Berufsprüfungen und fünf Höhere Fachprüfungen. Einige davon sind an der Schnittstelle mit dem Gesundheitsbereich angesiedelt. Eine Berufsprüfung führt zu einem eidg. Fachausweis, die Höhere Fachprüfung zu einem eidg. Diplom. Jede Prüfung basiert auf einer Prüfungsordnung und einer Wegleitung.
SAVOIRSOCIAL ist gemeinsam mit anderen Organisationen aus den entsprechenden Arbeitsfeldern Co-Träger dieser Prüfungen (Ausnahme: Teamleiter*in, Institutionsleiter*in, Rehabilitationsexpert*in für sehbehinderte und blinde Menschen sowie Blindenführhundeinstruktor*in).
Prüfungsordnungen und Wegleitungen
Jeder eidg. Prüfung liegt eine Prüfungsordnung zugrunde. Diese definiert u.a.:
- Die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung
- Das Berufsbild
- Die Prüfungsteile und die Notengebung
- Die Ausschreibefristen und Anmeldungformalitäten
In den dazugehörigen Wegleitungen sind weitere Details festgehalten, insbesondere das Qualifikationsprofil (zu erwerbende Handlungskompetenzen).
Berufsprüfungen
- Migrationsfachmann*frau mit eidg. FA
- Arbeitsagog*in mit eidg. FA
- Job Coach*in Arbeitsintegration mit eidg. FA
- Spezialist*in für die Begleitung von Menschen mit Beeinträchtigung mit eidg. FA
- Sozialbegleiter*in mit eidg. FA
- Fachmann*frau Langzeitpflege und -betreuung mit eidg. FA
- Fachmann*frau psychiatrische Pflege und Betreuung mit eidg. FA
- Teamleiter*in in sozialen und sozialmedizinischen Organisationen mit eidg. FA
Höhere Fachprüfungen
- Leiter*in von sozialen und sozialmedizinischen Organisationen (Institutionsleiterin) mit eidg. Diplom Prüfungsordnung
- Berater*in Frühe Kindheit mit eidg. Diplom
- Rehabilitationsexpert*in für sehbehinderte und blinde Menschen mit eidg. Diplom
- Blindenführhundeinstruktor*in mit eidg. Diplom
- Supervisor*in-Coach / Organisationsberater*in mit eidg. Diplom
HFP Arbeitsagogik
Hinweis: Die höhere Fachprüfung Arbeitsagoge*in wurde aufgehoben. 2023 fand die letzte reguläre Durchführung statt. Für die Wiederholungsprüfung 2025 hat das Prüfungssekretariat folgende Webseite geschaffen: https://www.arbeitsagogik-hfp25.ch
Anstelle der HFP-Ausbildung gibt es die Berufsprüfung Arbeitsagoge*in mit eidg. Fachausweis.
Informationen zur Gleichwertigkeit mit dem HF-Diplom
SAVOIRSOCIAL hat sich dafür eingesetzt, dass im Zusammenhang mit der Abschaffung der höheren Fachprüfung Arbeitsagoge*in bei der Revision des Rahmenlehrplans Leiter*in Arbeitsagogik Übergangsbestimmungen zugunsten von bisherigen Absolvierenden der Höheren Fachprüfung eingefügt werden. Ziff. 7.2.1 des Rahmenlehrplans hält fest, dass Personen mit einem eidg. Diplom als dipl. Arbeitsagoge*in (ab Prüfungsordnung 2013 = ab Absolvierung im Jahr 2014) berechtigt sind, den neuen Titel «dipl. Leiterin Arbeitsagogik HF» bzw. «dipl. Leiter Arbeitsagogik HF» (ehemals sozialpädagogische*r Werkstattleiter*in resp. maître-sse socioprofessionnel-le) zu führen. Sie erhalten dazu eine Bestätigung von SAVOIRSOCIAL.
Vorgehen, um eine Gleichwertigkeitsbestätigung zu erlangen:
Vorbemerkung: Bitte beachten Sie, dass nur Diplome, die nach der Prüfungsordnung 2013 (mit Änderungen im 2015) erworben wurden, unter diese Regelung fallen. Personen, die ihr Diplom früher erworben haben, haben auch Möglichkeiten, das HF-Diplom erleichtert zu erwerben. Dazu wenden sie sich am besten an einen Bildungsanbieter.
Wenn Sie die genannte Voraussetzung erfüllen, senden Sie eine Email an info@savoirsocial.ch mit folgenden Inhalten:
1. Personalien (Name/Vorname/Geburtsdatum)
2. Kontaktadresse (Postadresse)
3. Eidg. Diplom im Original als Scan im Anhang
SAVOIRSOCIAL wird Ihr Gesuch prüfen und Ihnen – falls die Voraussetzungen erfüllt sind -- die Gleichwertigkeitsbestätigung per Post zusenden.
Das Gesuch ist maximal drei Jahre nach der letzten Durchführung der höheren Fachprüfung einzureichen. Danach verfällt diese Übergangsregelung (voraussichtlich im Jahr 2026 = 1 Jahr nach der letzten Wiederholungsprüfung).