Ausgangslage und Projektziel
Die Bildungsverordnung über die berufliche Grundbildung Assistent*in Gesundheit und Soziales EBA ist seit August 2010 in Kraft. Nun steht die nächste reguläre 5-Jahres-Überprüfung gemäss Bildungsverordnung (Art. 21 Abs. 4) an. Es gilt zu prüfen, ob die Ausbildung den aktuellen wirtschaftlichen, technologischen, ökologischen und didaktischen Entwicklungen gerecht wird oder ob Anpassungsbedarf besteht.
Projektschritte
Im Rahmen der 5-Jahres-Überprüfung erfasst die Trägerschaft mit geeigneten Umfragen die Erfahrungen und Bedürfnisse aus der Umsetzung der Bildungserlasse an den drei Lernorten. Gleichzeitig führt die Schweizerische Berufsbildungsämterkonferenz (SBBK) eine Umfrage bei den Kantonen zu den Umsetzungserfahrungen der Lehraufsicht und der Prüfungsleitung durch und das SBFI verfasst einen Kurzbericht zu den Aspekten der Berufsentwicklung und den aktuellen Vorgaben und Rahmenbedingungen.
Im Überprüfungsbericht werden die Umfragen der Trägerschaft, der Kantone und der Kurzbericht des SBFI zusammengefasst und Empfehlungen der SKBQ AGS zum Handlungsbedarf festgehalten. Handlungsbedarf kann bei den Bildungserlassen (Bildungsplan und Bildungsverordnung), bei den weiterführenden Instrumenten zur Förderung der Qualität oder auf der Ebene der Information und Schulung festgestellt werden. Möglich ist auch, dass die SKBQ zum Schluss kommt, dass kein Handlungsbedarf besteht.
Aufgrund der Empfehlungen der SKBQ stellt die Trägerschaft dem SBFI bei Bedarf Antrag zur Anpassung der Bildungserlasse. Möglich sind eine Teil- oder eine Totalrevision.
Projektorganisation
Auftraggeber | Vorstand von SAVOIRSOCIAL sowie Vorstand OdA Santé |
Steuergruppe | SKBQ AGS |
Projektleitung | Jean-Michel Plattner (OdA Santé) in Zusammenarbeit mit Ursula Zweifel (SAVOIRSOCIAL) |
Zeitplan
2023 | Planung der 5-Jahresüberprüfung AGS |
2024 | Befragung der Lernorte und der Kantone, Bericht SBFI |
2025 | Start der Revision gemäss der Resultate der Überprüfung |
Projektdauer
2023-2024