Abklärungen zur Entwicklung eines EBA in der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung

Ausgangslage

SAVOIRSOCIAL hat die mögliche Entwicklung einer zweijährigen beruflichen Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) im Bereich der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung parallel zur 5-Jahresüberprüfung der AGS-Ausbildung geprüft. Zu Beginn wurden fünf mögliche EBA-Varianten erarbeitet und in Workshops mit Fachpersonen diskutiert. Daraufhin wurden drei Varianten vertiefend analysiert: die Integration des Arbeitsfeldes der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung in die AGS-Ausbildung, die Entwicklung eines sozialen EBA und der Status quo (keine Entwicklung einer EBA-Ausbildung zum aktuellen Zeitpunkt). Im Rahmen der Analyse wurden 15 Interviews mit Stakeholdern aus Branchenverbänden, Berufsfachschulen, dem SBFI und nationalen Dachverbänden der Berufsbildung geführt.    

Erkenntnisse aus der Analyse

Folgende Erkenntnisse können aus der Analyse abgeleitet werden: 

  • Die AGS-Ausbildung ist primär auf die Langzeitpflege und -betreuung von Menschen im Alter ausgerichtet und stimmt nicht mit den Kompetenzen der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung überein.
  • Im Bereich der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung gibt es strukturelle Herausforderungen durch viele kleine Betriebe, junge Mitarbeitende, verbreitete Praktika und unsichere Finanzierungsstrukturen.
  • Eine EBA-Ausbildung könnte den Einstieg in den Sozialbereich erleichtern, wirft aber Fragen hinsichtlich der Arbeitsmarktfähigkeit und der Anerkennung auf.
  • Es gibt sprachregionale Unterschiede in der Relevanz und Nachfrage nach einer solchen Ausbildung.
  • Ein klares Tätigkeitsprofil für Assistenzpersonal im Kinderbereich und im Bereich Menschen mit Beeinträchtigung ist notwendig, um eine Übernahme von FaBe-Tätigkeiten durch EBA-Absolvent*innen zu verhindern. 

Analyse der Varianten

Es wurden folgende Varianten analysiert:

  • Integration in die AGS-Ausbildung: Würde die AGS-Ausbildung auf einen umfassenden "Care"-Ansatz ausweiten, birgt aber Risiken hinsichtlich Qualitätssicherung und praktischer Umsetzung.
  • Entwicklung eines sozialen EBA: Wäre gezielter auf den Sozialbereich ausgerichtet. Die Arbeitsmarktnachfrage ist jedoch unklar, verbandspolitische Unterschiede zwischen den Sprachregionen bleiben ungelöst und die Schaffung neuer Ausbildungswege wäre ressourcenintensiv.
  • Status quo: Eine neue Ausbildung birgt Risiken, wenn der Bedarf nicht klar belegt ist; die Stärkung der bestehenden Ausbildungswege könnte sinnvoller sein.  

Die Analyse hat viele Erkenntnisse für ein besseres Verständnis des Arbeitsfeldes gebracht. Dadurch wurde deutlich, dass keine eindeutige Lösung vorliegt, insbesondere auch nicht für das Arbeitsfeld «Menschen mit Beeinträchtigung». 

Entscheid

Der Vorstand von SAVOIRSOCIAL hat sich am 16. Juni 2025 zu diesem Thema ausgetauscht und hat entschieden, den Sozialbereich in die AGS-Revision zu integrieren. Dies, um kurzfristig auf die Bedürfnisse des Feldes zu reagieren und um die Anschlussfähigkeit der Ausbildung zu stärken.  

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