Ausgangslage
Der Vorstand von SAVOIRSOCIAL hat im Februar 2024 entschieden, dass eine allfällige Entwicklung einer EBA-Ausbildung in der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung parallel zu der 5-Jahresüberprüfung Assistent*in Gesundheit und Soziales (AGS) umfassend diskutiert und geprüft werden soll.
Im August 2024 fanden dazu insgesamt fünf Online-Workshops mit Branchen-Vertreter*innen aus der Deutschschweiz, der Westschweiz und dem Tessin statt. In den Workshops wurden die Chancen und Risiken von unterschiedlichen Umsetzungsvarianten geprüft.
Der Vorstand von SAVOIRSOCIAL hat aufgrund dieser sachorientierten Analysen entschieden, folgende drei Varianten vertieft zu prüfen:
- Das Arbeitsfeld familien- und schulergänzende Kinderbetreuung wird in die Bildungsverordnung AGS EBA aufgenommen.
- Ein EBA-Soziales (mit oder ohne Fachrichtungen, mit oder ohne Arbeitsfeld Menschen im Alter) wird entwickelt in alleiniger Trägerschaft von SAVOIRSOCIAL.
- Status quo (es wir kein EBA im Kinderbereich entwickelt).
Zeitplan
Die Planung sieht vor, dass von Januar bis März 2025 qualitative Interviews mit Stakeholdern wie Lehrbetrieben, Aufsichts- und Bewilligungsbehörden, Berufsfachschulen, ÜK-Zentren, Mitgliederverbänden und OdASanté geführt werden.
Der Vorstand von SAVOIRSOCIAL wird dann voraussichtlich im Sommer 2025 definitiv entscheiden, welche Variante weiterverfolgt wird.
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