Im Qualifikationsverfahren zeigen die Lernenden in Theorie und Praxis, dass sie über die Handlungskompetenzen aus dem Bildungsplan verfügen und sie korrekt anwenden können. Ein Meilenstein!
Das Qualifikationsverfahren bildet den Schlusspunkt der Ausbildung. Wer es besteht, bekommt das Eidg. Berufsattest und gilt als Fachkraft.
Wichtigste Ansprechpersonen für Lernende und Lehrbetriebe sind die Chefexpert*innen. Sie sind für die Planung und Durchführung des QV in ihrer Region zuständig.
Kontaktliste der Chefexpert*innen AGS (pdf)
Das QV besteht aus praktischen und theoretischen Teilen.
Praktische Arbeit
Die individuelle praktische Arbeit besteht aus einer praktischen Prüfung und einem Fachgespräch.
Praktische Prüfung
Die Praktische Prüfung dauert zwischen zweieinhalb und dreieinhalb Stunden. Die Lernende Person muss im Lehrbetrieb einen Auftrag ausführen. Der Auftrag wird von der vorgesetzten Fachkraft zusammen mit der Chefexpert*in und dem*der Berufsbildner*in formuliert. Die lernende Person wird am letzten Arbeitstag vor der Prüfung über den konkreten Auftrag informiert. Die zu prüfenden Handlungskompetenzen werden der lernenden Person drei Wochen im Voraus mitgeteilt.
Fachgespräch
Das Fachgespräch dauert 30 Minuten und wird vom Lehrbetrieb zusammen mit dem*der Chefexpert*in geplant. Je nach Kanton findet das Fachgespräch direkt im Anschluss an die Praktische Prüfung statt, spätestens aber innerhalb einer Woche nach der Praktischen Prüfung. Im Fachgespräch müssen die lernenden Personen Fragen zur praktischen Prüfung beantworten.
Berufskenntnisse-Prüfung
Die schriftliche Berufskenntnisprüfung besteht aus 3 Teilen, wobei jeder Teil 40 Minuten dauert. Der*die Kandidat*in erhält in jedem Teil auf einem separaten Blatt die Beschreibung einer Praxissituation. Die anschliessenden Aufgaben variieren in der Art, beziehen sich jedoch immer auf die Praxissituation. Die Prüfung findet in der Berufsfachschule statt.
Üben für die BK-Prüfung
Damit sich Lernende auf die Prüfung vorbereiten können, veröffentlicht SAVOIRSOCIAL die Fragen von alten Prüfungen.
Allgemeinbildung und Erfahrungsnote
Die Prüfung der Allgemeinbildung wird von den Berufsfachschulen durchgeführt. Mehr Informationen sind bei den Schulen erhältlich. Die Noten aus der beruflichen Praxis (Kompetenznachweise) und aus dem Berufskunde-Unterricht werden als Erfahrungsnote mitgezählt. Sie wird 30% gewichtet.