Die Bildungsgrundlagen sind das A und O der Ausbildung im Lehrbetrieb. Nur wer ihren Inhalt kennt, kann kompetent ausbilden. Sie regeln die Rahmenbedingungen und sind verbindlich.
Jeder beruflichen Grundbildung liegt eine Bildungsverordnung und ein Bildungsplan zugrunde. Sie regeln die Rahmenbedingungen und die Inhalte der Ausbildung und sind in allen Kantonen rechtlich verbindlich. Das bedeutet: Sie sind Pflichtlektüre für alle, die in der Ausbildung von Lernenden AGS tätig sind!
Zum Teil gibt es zusätzlich noch kantonale gesetzliche Bestimmungen.
Bildungsverordnung AGS
Die strukturellen Grundsätze der Bildungsverordnung AGS sind vom Bund vorgegeben. Sie definiert u.a.:
- die Dauer, die Ziele und die Anforderungen der Ausbildung
- der Umfang der Bildung an den drei Lernorten
- die Anforderungen an die Berufsbildner*innen
- die Höchstzahl an Lernenden in einem Betrieb
- das Qualifikationsverfahren
- den Titel des Berufs, inkl. gleichwertige Titel
Bildungsplan AGS
Der Bildungsplan unterstützt die Berufsbildungsverantwortlichen an allen drei Lernorten bei der Planung und Durchführung der Ausbildung. Sein Herzstück bilden die Handlungskompetenzen, die bis zum Abschluss der Ausbildung im Betrieb, in der Berufsfachschule und in den überbetrieblichen Kursen zu erwerben sind. Auch das Qualifikationsverfahren ist detailliert beschrieben, samt Wegleitung zur Individuellen Praktischen Arbeit. Zum Bildungsplan gehören auch Massnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz der Lernenden.
Überprüfung der Bildungsgrundlagen
Zurzeit läuft die reguläre 5-Jahresüberprüfung der Bildungsgrundlagen Assistent*in Gesundheit und Soziales.