Bildungsgrundlagen AGS

Die Bildungsgrundlagen sind das A und O der Ausbildung im Lehrbetrieb. Nur wer ihren Inhalt kennt, kann kompetent ausbilden. Sie regeln die Rahmenbedingungen und sind verbindlich.

Jeder beruflichen Grundbildung liegt eine Bildungsverordnung und ein Bildungsplan zugrunde. Sie regeln die Rahmenbedingungen und die Inhalte der Ausbildung und sind in allen Kantonen rechtlich verbindlich. Das bedeutet: Sie sind Pflichtlektüre für alle, die in der Ausbildung von Lernenden AGS tätig sind!

Zum Teil gibt es zusätzlich noch kantonale gesetzliche Bestimmungen.

Bildungsverordnung AGS

Die strukturellen Grundsätze der Bildungsverordnung AGS sind vom Bund vorgegeben. Sie definiert u.a.:

zur Bildungsverordnung AGS

Bildungsplan AGS

Der Bildungsplan unterstützt die Berufsbildungsverantwortlichen an allen drei Lernorten bei der Planung und Durchführung der Ausbildung. Sein Herzstück bilden die Handlungskompetenzen, die bis zum Abschluss der Ausbildung im Betrieb, in der Berufsfachschule und in den überbetrieblichen Kursen zu erwerben sind. Auch das Qualifikationsverfahren ist detailliert beschrieben, samt Wegleitung zur Individuellen Praktischen Arbeit. Zum Bildungsplan gehören auch Massnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz der Lernenden.

Unterlagen für die VPA FaBe aufgeschaltet

Die definitiven Unterlagen für die Vorgegebene Praktische Arbeit (VPA) Fachmann*frau Betreuung sind aufgeschaltet. Sie sind nach Fachrichtung geordnet.

Lohnempfehlungen aktualisiert

SAVOIRSOCIAL hat die Lohnempfehlungen für Lernende FaBe und AGS der Teuerung angepasst und leicht erhöht.

Newsletter anmelden

Bleiben Sie auf dem Laufenden! Unser Newsletter versorgt Sie fünfmal im Jahr mit Infos zu den Entwicklungen in der Berufsbildung im Sozialbereich.