Wenn Sie sich nach dem Rekrutierungsprozess für eine Person entschieden haben, folgen die nächsten Schritte bis zur Unterzeichnung des Lehrvertrags:
Lohnverhandlungen
Anstellungsgespräch
Im Anstellungsgespräch werden letzte offene Fragen geklärt, sowie der Lehrvertrag besprochen. Dabei verdienen folgende Punkte besondere Beachtung:
- Arbeitszeiten
- Lohn
- Regelungen bezüglich freier Tage, Überzeit- und Essensentschädigung, eventuell Pikett-Entschädigung
- Arbeitskleidung, Kleidungsvorschriften
- Besondere Verhaltensregeln (z. B. bezüglich Kommunikation, Rauchen, Umgang mit anderen legalen und illegalen Substanzen)
- Rechte und Pflichten, Schweigepflicht
- Berufsschulbesuch / üK-Besuch / Reisespesen
- Bei Minderjährigen sollten die gesetzlichen Vertreter*innen anwesend sein
Aufgrund des Resultats dieses Gesprächs wird der Lehrvertrag ggf. angepasst und von allen Parteien unterzeichnet.
- Bestimmungen zum Lehrvertrag finden sich im Obligationenrecht Art. 344ff.