Welchen Abschluss müssen Arbeitnehmende mitbringen, damit sie zum Beispiel in einer Kita oder in einem Heim für Menschen mit Beeinträchtigung als Fachkraft angestellt werden können? Hier bekommen Sie ein paar Anhaltspunkte.
In der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung, aber auch bei der Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigung und Menschen im Alter gibt es teilweise gesetzliche Vorschriften in Bezug auf die nötige Ausbildung. Mit welchem Abschluss gilt man als Fachperson? Diese Frage wird uns häufig gestellt.
Wer als Fachkraft im Sozialbereich gilt, ist kantonal geregelt. Teilweise machen die nationalen Bildungsgrundlagen Aussagen dazu (z.B. zu altrechtlichen Titeln). Diese beziehen sich auf ein bestimmtes Arbeitsfeld und eine bestimmte Funktion. Wenn Sie sich bewerben möchten, können Arbeitgebende Ihnen Auskunft geben, ob Sie mit Ihrem Abschluss am gewünschten Arbeitsort in der angestrebten Anstellung als Fachkraft gelten.
Abschlüsse von verwandten Berufsfeldern des Sozialbereichs
Auf nationaler Ebene gibt es keine einheitliche Regelung, mit welchem Abschluss in verwandten Berufsfeldern des Sozialbereichs (z.B. Gesundheitsbereich) Sie als Fachkraft gelten. Es liegt im Ermessen der zuständigen (kantonalen oder kommunalen) Aufsichtsbehörde des Arbeitsortes.
Zum Teil stützen sich die Behörden auf eine Liste von SAVOIRSOCIAL, die sich eigentlich auf die Anforderungen an Berufsbildner*innen FaBe bezieht. In der Praxis scheint sie sich auch zur Einschätzung der Anerkennung zu bewähren. Eine Liste mit Angaben darüber, wer grundsätzlich als Fachkraft im Sozialbereich gilt, gibt es bis dato nicht.
Ausländische Abschlüsse
Für die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen ist grundsätzlich das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation zuständig. (Einzige Ausnahme: Wenn Sie einen ausländischen Universitätsabschluss anerkennen lassen möchten und einen nicht-reglementierten Beruf ausüben möchten, ist swissuniversities zuständig).
Im Sozialbereich ist die Ausübung der meisten Berufe reglementiert. Das heisst, es braucht eine Anerkennung des SBFI, um sie in der Schweiz ausführen zu können. Sie dürfen sich auch ohne Anerkennung auf eine Stelle bewerben, es kann jedoch sein, dass Sie in diesem Fall als unqualifizierte Fachkraft angestellt werden und ggf. weniger verdienen. Mit einer schweizerischen Anerkennung Ihres Abschlusses ist es für Arbeitgebende einfacher, Ihren Abschluss einzustufen. Aktuell können Sie sich als Fachmann*frau Betreuung, Kindererzieher*in resp. Kindheitspädagog*in, Sozialarbeiter*in, Sozialpädagog*in, Soziokulturelle*r Animator*in oder dipl. Arbeitsagog*in HFP anerkennen lassen (vgl. Liste reglementierte Berufe des SBFI).
Anerkennung von schweizerischen Abschlüssen im Ausland
Möchten Sie mit einem Abschluss im Sozialbereich im Ausland arbeiten? Informationen dazu finden sich auf berufsberatung.ch
Wenn Sie sich für die Ausübung eines sozialen Berufs in einem bestimmten europäischen Land interessieren, finden Sie auf der Seite der Europäischen Kommission eine Liste mit informativen Websites pro Land.