Berufsbildner*innen und Praxisausbildner*innen geben ihr Wissen an Lernende und Studierende weiter. Eine spannende Ergänzung im Berufsalltag! Neben den fachlichen Kompetenzen benötigen sie dafür berufspädagogische Kenntnisse.
Wer Lernende oder Studierende in der betrieblichen Praxis begleiten will, braucht:
- einen Abschluss im Ausbildungsgebiet (oder in einem verwandten Gebiet)
- mindestens 2 Jahre Berufserfahrung
- eine sogenannte berufspädagogische Qualifikation
Diese Voraussetzungen sind gesetzlich vorgeschrieben (Berufsbildungsverordnung Art. 44 und 45).
Für die berufliche Grundbildung sind in den Bildungsverordnungen der Berufe nähere Bestimmungen zu den fachlichen Anforderungen definiert. Bei den Bildungsgängen der höheren Fachschulen werden die Voraussetzungen in den Rahmenlehrplänen und durch die Bildungsanbieter*innen definiert:
Fachliche Anforderungen Berufsbildner*in FaBe
Die gesetzlich geforderte berufspädagogische Qualifikation kann durch einen Berufsbildner*innen-Kurs à 40 Stunden erworben werden
Die fachlichen Anforderungen an ein*e Berufsbildner*in sind in der Bildungsverordnung FaBe (Art. 10) definiert:
- Ausbildung Fachmann*frau Betreuung EFZ mit mindestens zwei Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet
- EFZ eines verwandten Berufs mit den notwendigen Berufskenntnissen im Bereich der FaBe EFZ und mit mindestens zwei Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet
- einschlägiger Abschluss der höheren Berufsbildung
- einschlägiger Hochschulabschluss mit mindestens zwei Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet
In der Fachrichtung Menschen im Alter gilt gemäss Empfehlung von SAVOIRSOCIAL Fachmann*frau Gesundheit EFZ als «verwandter Beruf». Die erwähnten «notwendigen Berufskenntnisse» eines*r FaGe soll der*die Arbeitgeber*in bestätigen.
SAVOIRSOCIAL hat eine Empfehlung verfasst. Darin wird erläutert, welche tertiäre Abschlüsse per se als «einschlägig» gelten und bei welchen zusätzlich eine Berufserfahrung von zwei Jahren verlangt wird.
Fachliche Anforderungen Berufsbildner*in AGS
Die gesetzlich geforderte berufspädagogische Qualifikation kann durch einen Berufsbildner*innen-Kurs à 40 Stunden erworben werden
Die fachlichen Anforderungen, die ein*e Berufsbildner*in erfüllen muss, um Lernende AGS in der beruflichen Praxis zu begleiten, sind in der Bildungsverordnung AGS (Art. 10) definiert:
- Fachmann*frau Gesundheit EFZ mit mindestens 2 Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet;
- Fachmann*frau Betreuung EFZ mit mindestens 2 Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet;
- EFZ oder gleichwertiger Abschluss eines verwandten Berufs mit den notwendigen Berufskenntnissen im Bereich der AGS EBA und mit mindestens 2 Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet
- einschlägiger Abschluss der höheren Berufsbildung oder einer Fachhochschule mit den notwendigen Berufskenntnissen im Bereich der AGS EBA und mit mindestens 2 Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet.
Berufspädagogische Qualifikation: Berufsbildner*innen-Kurse
Die berufspädagogische Qualifikation kann über einen Kurs von 40 Lernstunden erlangt werden oder über Bildungsgänge von 100 Lernstunden, welche mit einem Qualifikationsverfahren abgeschlossen und bei Erfolg mit einem Diplom ausgewiesen werden. Die beiden Ausbildungsangebote gelten in Bezug auf die kantonale Ausbildungsbewilligung als gleichwertig.
Kurs finden
- Berufsbildner*innen-Kurs FaBe auf berufsbildner.ch
- Berufsbildner*innen-Kurs AGS auf berufsbildner.ch
Praxisausbildner*in werden
In den Rahmenlehrplänen HF im Sozialbereich ist definiert, was eine Praxisausbildner*in mitbringen muss, um Studierende an höheren Fachschulen in der beruflichen Praxis zu begleiten:
- Diplom HF im entsprechenden Bildungsgang oder einen mindestens gleichwertigen Abschluss
- Mindestens 2 Jahre berufliche Praxis nach Abschluss der Ausbildung
- Berufspädagogische Qualifikation von mindestens 300 Lernstunden. Diese kann durch einen Kursausweis und/oder ein persönliches Portfolio belegt werden.
Kurs finden
- Kurs Praxisausbildner*in SVEB auf weiterbildung.swiss
- SVEB-Zertifikat Ausbildner*in an der EHB