Die Auswahl der passenden Lernenden ist ein entscheidender Punkt für eine gelungene Ausbildung. Auf was Sie bei der Rekrutierung und Anstellung achten können, erfahren Sie hier.
Die Lehrbetriebe wählen ihre Lernenden selbst aus und sind verantwortlich für das Selektionsverfahren.
Wir empfehlen, auf Schüler*innen aus dem oberen beziehungsweise mittleren schulischen Anforderungsniveau der Schulstufe Sek I zu fokussieren.
Das Ziel der beruflichen Grundbildung ist die Vermittlung von Fach-, Methoden- und Sozialkompetenzen. Am Ende der Ausbildung müssen die Lernenden fähig sein, anspruchsvolle berufliche Situationen umsichtig und professionell zu meistern. Dies bedeutet, dass die Lernenden zu Beginn der Ausbildung zwar gewisse personale und soziale Kompetenzen mitbringen müssen. Die zur Berufsausübung notwendigen personalen, sozialen und berufsspezifischen Kompetenzen erwerben sie jedoch im Verlaufe der Ausbildung.
Die dreijährige berufliche Grundbildung Fachmann*frau Betreuung ist für jugendliche Schulabgänger*innen konzipiert. Die verkürzte zweijährige berufliche Grundbildung spricht Erwachsene an, die bereits Arbeitserfahrung in der Betreuung von Menschen mitbringen.
Das Absolvieren eines (ausbildungsunabhängigen) Praktikums, das zeitlich und/oder inhaltlich über die Dauer eines Schnupperpraktikums hinausgeht, wird deshalb nicht empfohlen. In einigen Kantonen wurden zu diesem Thema Massnahmen beschlossen. Auch für andere Jugendliche oder junge Erwachsene ist von einem ausbildungsunabhängigen Praktikum vor Lehrbeginn abzusehen.