Wie viel verdiene ich in der Lehre als Assistent*in Gesundheit und Soziales? Diese Frage treibt viele angehende Lernende um. SAVOIRSOCIAL gibt Empfehlungen und Informationen dazu ab.
Empfehlung für Mindestlöhne 2025
SAVOIRSOCIAL gibt jedes Jahr Lohnempfehlungen für die berufliche Grundbildung Assistent*in Gesundheit und Soziales heraus. Sie sollen Betrieben und Lernenden als Orientierung dienen.
Die hier erwähnten Lohnhöhen sind Empfehlungen. Der Lohn ist Verhandlungssache zwischen lernender Person und Lehrbetrieb.
Monatlicher Bruttolohn
- 1. Lehrjahr CHF 830
- 2. Lehrjahr CHF 1040
Allgemeine Empfehlungen zum Lohn
Die Höhe des Lohns ist im Lehrvertrag zu regeln. Das Gesetz gibt keine Minimallöhne vor. Es sind jedoch die branchen- und ortsüblichen Ansätze einzuhalten.
Bei entsprechender Vereinbarung im Lehrvertrag können weitere Leistungen des Lehrbetriebs dazu kommen, z.B. Gratifikationen, 13. Monatslohn oder Zulagen verschiedenster Art wie Schulmaterial, Teuerungs-, Kleider-, Fahrtzulagen, aber auch Beiträge an die Verpflegung und Berufskleidung. SAVOIRSOCIAL empfiehlt, allen Lernenden einen 13. Monatslohn zu bezahlen.
Die Abzüge sind im Lehrvertrag zu regeln. Abzüge vom Bruttolohn können für Versicherungsprämien (z.B. NBU, PK, KTG, AHV und AL V) sowie für bezogene Leistungen des Arbeitgebers (z.B. für Verpflegung) vorgenommen werden.
Für die betriebliche Unfallversicherung, den Schulbesuch, den Besuch der überbetrieblichen Kurse sowie für die Lehrabschlussprüfungen dürfen keine Abzüge erfolgen.
Sofern im Lehrvertrag nicht ausdrücklich ausgenommen, darf der*die Lernende Trinkgelder behalten. Betriebliche Usanzen sind jedoch auch für die Lernenden verbindlich.