Die verkürzte Ausbildung (zwei statt drei Jahre) eignet sich für Personen, die wenig Berufserfahrung in der Betreuung mitbringen und/oder bereits eine Ausbildung auf Sekstufe 2 abgeschlossen haben.
Voraussetzungen
Die Zulassung liegt in der Verantwortung der Kantone (Berufsbildungsämter). SAVOIRSOCIAL gibt Empfehlungen dazu ab:
- Personen mit einer Berufs- oder Fachmaturität im Sozial- oder Gesundheitsbereich oder Pädagogik sollen gemäss unserer Empfehlung direkt zur verkürzten Lehre zugelassen werden.
- Personen mit anderen Abschlüssen auf Sekundarstufe II (Berufsmatura oder Fachmatura ausserhalb des Sozialbereichs oder verwandten Bereichen, gymnasiale Matura oder EFZ) empfehlen wir Arbeitserfahrung in einem institutionellen Rahmen im Arbeitsgebiet der FaBe im Äquivalent von mindestens 1 Jahr zu einem Pensum von 60 Prozent.
- Personen ohne Abschluss auf Sekundarstufe II sollten mindestens 3 Jahre Arbeitserfahrung mitbringen, davon mindestens 1 Jahr mit einem Pensum von 60 Prozent in einem institutionellen Rahmen im Arbeitsgebiet der FaBe. Ausserdem empfehlen wir bei diesen Personen ein Mindestalter von 20 Jahren, damit die Zeit zwischen Abschluss der obligatorischen Schule und Lehrbeginn nicht mit Praktika überbrückt wird. Generell empfiehlt SAVOIRSOCIAL, Praktika im Jugendalter nicht als Berufserfahrung zu zählen in Bezug auf die Zulassung zur verkürzten Lehre (oder anderen Angeboten der Erwachsenenbildung FaBe).
Das zuständige kantonale Berufsbildungsamt kann Personen vom Besuch des allgemeinbildenden Unterrichts an der Berufsfachschule dispensieren. Bei Personen, welche bereits über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis verfügen, ist eine Dispensation die Regel.
Es steht jedem Kanton frei, für die erwachsenen lernenden Personen ein eigenes Ausbildungsangebot zu etablieren.
Das zeichnet die verkürzte Lehre aus:
Charakteristika der verkürzten Ausbildung für die Lernende FaBe:
- von den Rechten und Rahmenbedingungen eines Lehrvertrages profitieren.
- den Lernprozess effizient und in Zusammenarbeit mit dem*r Berufsbildner*in gestalten.
- ein angepasstes Lohnniveau gegenüber der dreijährigen Ausbildung (siehe Lohnempfehlungen von SAVOIRSOCIAL).
- sich mit anderen erwachsenen Lernenden in der Berufsfachschule und in den üK austauschen.
- sich strukturiert und begleitet auf das Qualifikationsverfahren vorzubereiten.
Chancen der verkürzten Ausbildung für die Betriebe:
- Stärkung von Quereinsteiger*innen, die sich für die Betreuungsarbeit gut eignen
- Steigerung der Professionalisierung
- Praxiserprobte Mitarbeitende im eigenen Betrieb halten
- laufend neue Inputs und neueste Erkenntnisse im Betreuungsbereich über die Lernenden erhalten.