Mit dem Validierungsverfahren können Personen mit Berufserfahrung das EFZ als Fachmann*frau Betreuung erwerben, ohne das Qualifikationsverfahren zu durchlaufen. SAVOIRSOCIAL hat die nötigen Rechtsgrundlagen für das Verfahren in den Kantonen erarbeitet.
Das Validierungsverfahren eignet sich für Personen, die mehrjährige Berufserfahrung in einem Arbeitsfeld eines*einer Fachmann*frau Betreuung mitbringen und sich befähigt fühlen, ihre erworbenen Kompetenzen in einem schriftlichen Dossier zu dokumentieren.
Voraussetzungen
- 5 Jahre Arbeitserfahrung, davon mindestens 2 Jahre im institutionellen Rahmen im Berufsfeld Betreuung zu einem Pensum von 80%. Mehr Informationen zur geforderten Arbeitserfahrung finden sich in den Ausführungsbestimmungen in Kapitel 3.1
- die erforderlichen Handlungskompetenzen (vgl. Bildungsplan FaBe) und die Anforderungen an die Allgemeinbildung können nachgewiesen werden
- gute Sprachkenntnisse um Erstellen eines Dossiers
Ablauf
Wer die Voraussetzungen mitbringt, kann einen Antrag auf Validierung stellen. Zu diesem Zweck reicht er*sie ein Dossier beim zuständigen Verfahrenskanton ein. Im Dossier werden die bereits erworbenen Kompetenzen nachgewiesen. Es muss folgendes enthalten:
- Lebenslauf mit einer Auflistung der beruflichen und ausserberuflichen Praxiserfahrung sowie der fachlichen oder allgemeinen Bildung;
- Selbstbeurteilung der eigenen Kompetenzen in Bezug auf das Qualifikationsprofil FaBe;
- Nachweis der Handlungskompetenzen nach Artikel 4 der Bildungsverordnung und der Anforderungen der Allgemeinbildung gemäss Anforderungsprofil;
- Belege zur beruflichen und ausserberuflichen Praxiserfahrung, der fachlichen oder allgemeinen Bildung und zu den Nachweisen der Handlungskompetenzen und der Anforderungen der Allgemeinbildung.
Expert*innen vergleichen das eingereichte Dossier mit dem Qualifikationsprofil Fachmann*frau Betreuung (vgl. Bildungsplan FaBe) und führen ein Beurteilungsgespräch mit dem*der Kandidat*in.
Bei Unsicherheiten zur Aussagekraft des Dossiers oder des Beurteilungsgesprächs sind in Einzelfällen zusätzliche Überprüfungsmethoden möglich, namentlich Beobachtungen im Arbeitseinsatz, konkrete Aufgabenstellungen oder das Ausführen einer praktischen Arbeit. Deren Anwendung wird dem*der Kandidat*in vorgängig schriftlich mitgeteilt.
Bei allfälligen Lücken kann die zuständige Stelle ergänzende Bildungsleistungen verlangen.
Wenn alle Qualifikationen nachgewiesen sind, wird vom zuständigen Amt für Berufsbildung das EFZ ausgestellt.
Das zeichnet das Validierungsverfahren aus
Charakteristika des Validierungsverfahrens für die Kandidat*innen
- Entlöhnung als (ungelernte) Fachkraft
- Weder Schulbesuch noch Abschlussprüfung
- Kantonale Begleitung bei der Erarbeitung des Dossiers
- Eigenständige Zeitplanung für die Erarbeitung des Dossiers
- Begleitung durch Betrieb je nach Bedarf und Abmachung mit dem Arbeitgebenden
Chancen des Validierungsverfahren für die Betriebe
- Stärkung von Quereinsteiger*innen, die sich für die Betreuungsarbeit gut eignen
- Steigerung der Professionalisierung
- Praxiserprobte Mitarbeitende im eigenen Betrieb halten
- Begleitung im Verfahren je nach Bedarf und Abmachung mit der Kandidat*innen
Dokumente
SAVOIRSOCIAL hat Regelungen erlassen für das Validierungsverfahren FaBe. Sie definieren Details zum Verfahren, beispielsweise bzgl. der Voraussetzungen oder der anrechenbaren Vorbildung.
- Regelung zum Validierungsverfahren FaBe (pdf) (Stand: 08.03.2023)
- Ausführungsbestimmungen (pdf)