Direkte Zulassung zum QV / Art. 32 / Nachholbildung

Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann – entweder im Selbststudium oder mit vorgängigem Schulbesuch – direkt zum regulären Qualifikationsverfahren (Abschlussprüfung) zugelassen werden. Die Rahmenbedingungen dafür werden von den kantonalen Behörden festgelegt.

Voraussetzungen

  • mindestens fünf Jahre Berufserfahrung, mindestens zwei davon im Berufsfeld des*der Fachmanns*frau Betreuung
  • Zulassungsentscheid durch das kantonale Amt für Berufsbildung
  • Zusage eines Betriebes für die Begleitung und Durchführung der Praktischen Prüfung

Ablauf

Zwischen der Zulassung und den Abschlussprüfungen (Berufskenntnisse und vorgegebene praktische Arbeit) können die Kandidat*innen unterschiedliche Wege einschlagen. Obwohl es möglich ist, sich im Selbststudium vorzubereiten und direkt zu den Prüfungen anzutreten, entscheiden sich nur wenige für diese Option.

Es gibt vermehrt Angebote zur Vorbereitung auf die Ausbildung bzw. zur Prüfungsvorbereitung. Diese Angebote werden häufig von den Kantonen initiiert, stammen aber auch von privaten Anbietern.

Übersicht über die Hauptoptionen:

Option 1Vorbereitung im Selbststudium ohne Begleitung
Option 2Besuch des klassischen Schulunterrichts in der Berufsschule in Klassen, die hauptsächlich von jungen Lernenden besucht werden (über 2 Jahre)
Option 3Besuch von Kursen, die speziell für Erwachsene organisiert werden (einschliesslich Allgemeinbildung), oft abends und/oder am Wochenende
Option 4 (wird in der Zentralschweiz angeboten)Absolvieren einer modular aufgebauten Ausbildung an einem Tag pro Woche. Jedes der sechs Module wird mit einer Modulbestätigung abgeschlossen. Befreiung von der Berufskenntnisprüfung bei Bestehen aller sechs Module (nicht jedoch von der vorgegebenen praktischen Arbeit)

Das zeichnet die direkte Zulassung / QV nach Art. 32 / Nachholbildung aus:

Charakteristiken der direkten Zulassung zum QV für die Kandidat*innen:

Chancen der direkten Zulassung zum QV für die Betriebe:

  • Stärkung von Quereinsteiger*innen, die sich für die Betreuungsarbeit gut eignen
  • Steigerung der Professionalisierung
  • Praxiserprobte Mitarbeitende im eigenen Betrieb halten
  • Begleitung nur bei dem praktischen Qualifikationsverfahren verpflichtend
  • In der Regel Ausbildungsbewilligung nicht erforderlich

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