Die Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität (SKBQ) Assistent*in Gesundheit und Soziales setzt sich für die Qualitätssicherung der beruflichen Grundbildung Assistent*in Gesundheit und Soziales ein.
Auftrag
Die SKBQ Assistent*in Gesundheit und Soziales hat den Auftrag, den Bildungsplan den wirtschaftlichen, technologischen und didaktischen Entwicklungen laufend, mindestens aber alle fünf Jahre anzupassen. Dabei trägt sie allfälligen neuen organisatorischen Aspekten der beruflichen Grundbildung Rechnung. Die Anpassungen bedürfen der Zustimmung der Vertreterinnen und Vertreter des Bundes und der Kantone sowie der Genehmigung durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI).