Der Berufsbildungsfonds (FONDSSOCIAL) hat zum Ziel, die berufliche Grundbildung und die höhere Berufsbildung im Sozialbereich zu fördern. Um dieses Ziel zu erreichen, leisten die dem Fonds unterstellten Betriebe finanzielle Beiträge. Das Projekt FONDO hat zum Ziel, das Reglement zum allgemeinverbindlich erklärten Berufsbildungsfonds (FONDSSOCIAL) zu revidieren.
Ausgangslage
Welche Betriebe dem Fonds unterstellt sind, wird im Geltungsbereich Art. 5 des Fondsreglements festgelegt. Für den Bereich der Betreuung von Kindern im Vorschulalter sowie der Betreuung von Kindern im Schulalter ausserhalb der Unterrichtszeit orientiert sich das Fondsreglement an der Verordnung vom 9. Dezember 2002 über Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung. Mit dem Entscheid der Bundesversammlung, die Anstossfinanzierung längerfristig nicht mehr weiterzuführen, verliert das aktuelle Reglement die Rechtsgrundlage und macht eine Anpassung notwendig. Gleichzeitig ist eine Revision auch aus weiteren Gründen angezeigt:
- Regelmässige Revisionen sind grundsätzlich vorgesehen (mindestens alle 10 Jahre)
- Der aktuell im Fondsreglement Art. 5 umschriebene betriebliche Geltungsbereich umfasst nur einen Teil der im Leitbild von SAVOIRSOCIAL erwähnten Arbeitsfelder, die zur Branche «Soziales» gehören und deren Betriebe von in der Branche ausgebildeten Fachpersonen profitieren.
- Die aktuell im Fondsreglement Art. 6 umschriebenen Berufe (persönlicher Geltungsbereich) umfassen nur einen Teil der Berufe, für welche die Mitglieder Leistungen erbringen. Seit der Gründung von FONDSSOCIAL wurden mehrere eidgenössische Abschlüsse entwickelt, die aktuell nicht dem Fondsreglement unterstehen und bei anderen haben sich die Abschlussbezeichnungen geändert.
Es besteht heute ein Ungleichgewicht zwischen Betrieben, die vom Berufsbildungsfonds profitieren und Betrieben, die für die Kosten aufkommen, bzw. Beiträge an den Fonds leisten müssen.
Ziele der Revision
- Ausgeglichenes Verhältnis zwischen jenen, die in den Fonds einzahlen und jenen, die von Leistungen aus dem Fonds profitieren
- Abbildung der aktuellen Realität im Sozialbereich
- Zukunftsfähige Definitionen, die es erlauben, auch künftige Veränderungen im Sozialbereich zu antizipieren
Projektphasen und Zeitplan
April bis August 2025 | Übersicht Berufsabschlüsse und Arbeitsfelder, Kommunikationsplanung |
August bis Oktober 2025 | Information, Kommunikation und Konsultation zu den geplanten Änderungen |
Oktober bis Dezember 2025 | Nachweis der Quoren, Klärung der Unterstellungskriterien (Art. 5 und Art. 6), Ausarbeitung des revidierten Reglements |
Februar 2026 | Abnahme des revidierten Reglements und Abnahme des Ausführungsreglements durch Vorstand FONDSSSOCIAL und Mitgliederversammlung FONDSSOCIAL |
März 2026 | Einreichung Antrag auf Änderung des Reglements beim SBFI |
März 2026 – November 2026 | Genehmigungsprozess SBFI / Bundesrat Vorbereitung administrative Umsetzung |
1. Januar 2027 | Inkraftsetzung des revidierten Reglements |
Projektorganisation
Projektträger | FONDSSOCIAL |
Steuergruppe | Vorstandsmitglieder von SAVOIRSOCIAL und FONDSSOCIAL |
Begleitgruppe | Vertreter*innen der Verbände aus den betroffenen Arbeitsfeldern |
Projektleitung | Geschäftsstelle von SAVOIRSOCIAL (Olivia Thoenen) |
Projektdauer
2025-2027