Wie viel verdiene ich in der Ausbildung Fachmann*frau Betreuung? Und wie ist dies, wenn ich erwachsen bin und bereits Berufserfahrung mitbringe? SAVOIRSOCIAL gibt Empfehlungen und Informationen dazu ab.
SAVOIRSOCIAL gibt Lohnempfehlungen für Lernende in der dreijährigen, beruflichen Grundbildung Fachmann*frau Betreuung (FaBe) sowie für den Berufsabschluss FaBe für Erwachsene heraus. Die Empfehlungen sollen den Betrieben sowie den Lernenden als Orientierung bei Lohnfragen dienen.
Informationen zu Einstieglöhnen nach dem Berufsabschluss FaBe folgen am Schluss dieser Seite.
Allgemeine Empfehlungen zum Lohn
Die Höhe des Lohns ist im Lehr- oder Arbeitsvertrag zu regeln. Das Gesetz gibt keine Minimallöhne vor. Es sind jedoch die branchen- und ortsüblichen Ansätze einzuhalten.
Bei entsprechender Vereinbarung im Lehr- oder Arbeitsvertrag können weitere Leistungen des Arbeitgebers dazu kommen, z.B. Gratifikationen, 13. Monatslohn oder Zulagen verschiedenster Art wie Schulmaterial, Teuerungs-, Kleider-, Fahrtzulagen, aber auch Beiträge an die Verpflegung und Berufskleidung. SAVOIRSOCIAL empfiehlt, allen Lernenden bzw. Mitarbeitenden einen 13. Monatslohn zu bezahlen.
Die Abzüge sind vertraglich zu regeln. Abzüge vom Bruttolohn können für Versicherungsprämien (z.B. NBU, PK, KTG, AHV und AL V) sowie für bezogene Leistungen des Arbeitgebers (z.B. für Verpflegung) vorgenommen werden.
Für Arbeitsverhältnisse mit Lehrvertrag: Es dürfen für die betriebliche Unfallversicherung, den Besuch der Berufsfachschule und überbetrieblichen Kurse sowie für die Prüfungen im Rahmen des Qualifikationsverfahrens keine Abzüge erfolgen.
Lohnempfehlungen für Lernende der dreijährigen Ausbildung FaBe
Die hier erwähnten Lohnhöhen sind nationale Empfehlungen für den Sozialbereich. Gesetzlich ist der Lohn Verhandlungssache zwischen der lernenden Person und dem Lehrbetrieb.
Monatlicher Bruttolohn in der dreijährigen Lehre für das Jahr 2026:
| 1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr |
| 835 Franken | 1045 Franken | 1400 Franken |
Für die betriebliche Unfallversicherung, den Besuch der Berufsfachschule sowie überbetrieblichen Kurse und Abschlussprüfungen (Qualifikationsverfahren) dürfen keine Abzüge erfolgen.
Lohnempfehlungen für Erwachsene
Die Lohnempfehlungen für Erwachsene umfassen folgende Möglichkeiten, einen Berufsabschluss FaBe zu erlangen:
- verkürzte Ausbildung FaBe EFZ – Dauer: in der Regel zwei Jahre
- Direkte Zulassung zum Qualifikationsverfahren (QV) FaBe nach Art. 32 BBV, auch Nachholbildung genannt
- Validierungsverfahren FaBe
Verkürzte Ausbildung FaBe
SAVOIRSOCIAL empfiehlt den Ausbildungsbetrieben bei der verkürzten Ausbildung FaBe über die Lohnempfehlungen für Lernende (Link Akkordeon) der dreijährigen Ausbildung hinauszugehen und weitere lohnrelevante Faktoren zu berücksichtigen. Die entsprechenden Faktoren sind:
- Alter der Person in Ausbildung
- Berufsabschluss (Abschluss auf Sekundarstufe 2 absolviert)
- Lebensumstände (Familie, Kinder, etc.)
- (Mehrjährige) Praktische Arbeitserfahrung im Berufsfeld Soziales
- Ausserberufliche Erfahrungen (Care-Arbeit) und ehrenamtliche Tätigkeiten (z.B. Vereins- oder Jugendarbeit)
Für den Besuch der Berufsfachschule sowie überbetrieblichen Kurse und Abschlussprüfungen (Qualifikationsverfahren) dürfen keine Abzüge erfolgen.
Vor dem Qualifikationsverfahren gemäss Art. 32 BBV:
Erwachsene, die über Artikel 32 (direkte Zulassung zum QV) oder Validierungsverfahren ein EFZ FaBe erwerben möchten, sollten in eine höhere Lohnstufe eingestuft werden als junge Auszubildende. Bereits angestellte Mitarbeitende mit einem Arbeitsvertrag sollten idealerweise ihren derzeitigen Lohn behalten und auf keinen Fall eine Lohnkürzung hinnehmen müssen.
Für Personen, die den Berufsabschluss FaBe über einen der beiden Qualifikationswege anstreben, bestehen je nach Kanton unterschiedliche Möglichkeiten zur Vorbereitung, beispielsweise durch den Besuch der Berufsfachschule, von überbetrieblichen Kursen oder durch andere Formen der ausserbetrieblichen Begleitung. SAVOIRSOCIAL empfiehlt den Betrieben, die im Zusammenhang mit dieser Vorbereitung entstehenden Abwesenheiten zu entlöhnen. Die Entlöhnung wird in einer Vereinbarung beziehungsweise Absichtserklärung zwischen dem Betrieb und der Arbeitskraft festgehalten.
Beispiel: Eine unausgebildete Arbeitskraft ist bis zum Berufsabschluss FaBe in einem 100%-Pensum angestellt. Dieses Pensum umfasst den Besuch von Vorbereitungskursen, beispielsweise an einer Berufsfachschule, von maximal einem Tag pro Woche.
Informationen zum Thema Lohn nach dem Berufsabschluss FaBe
Nach Erhalt des EFZ FaBe
SAVOIRSOCIAL empfiehlt den Betrieben das Referenzdokument «Informationen zu Einstiegslöhnen im Sozialbereich» zu konsultieren. Darin wird das Ausbildungsprofil FaBe beschrieben, das für die individuelle Nutzung von Lohnrechnern verwendet werden kann.
Ausbildungsprofil FaBe
Branche:
- Sozialwesen (ohne Heime) – Beispiele: Betreuung von Kindern (Kitas), Menschen mit Beeinträchtigung, Menschen im Alter, sonstiges Sozialwesen ohne Heime
- Heime - Beispiele: Heime für Menschen mit Beeinträchtigung, Menschen im Alter, Kinder und Jugendliche, Geflüchtete oder Frauenhäuser
Berufsgruppe: Betreuungsberufe
Stellung: Ohne Kaderfunktion
Wochenstunden: 42 Stunden
Ausbildung: abgeschlossene Berufsausbildung
Geschlecht: männlich*
Dienstjahre: 0**
Anzahl Monatslöhne: 13
* Das BFS bildet die Löhne nach Geschlecht und Aufenthaltsstatus ab, da es in der Realität diesbezüglich leider Unterschiede gibt. SAVOIRSOCIAL spricht sich entschieden für Lohngleichheit aus, unabhängig von Geschlecht und Nationalität/Aufenthaltsstatus. Daher empfehlen wir, bei der Erfassung von Geschlecht und Nationalität jeweils den Lohn für Mann und CH-Bürger*in einzugeben.
** Bei einem Berufsabschluss für Erwachsene FaBe kann eine Person hier ihre bereits getätigte Berufserfahrung angeben.
Dokumente
- Lohnempfehlungen für Lernende der dreijährigen Ausbildung FaBe herunterladen (pdf)
- Lohnempfehlungen Berufsabschluss FaBe für Erwachsene herunterladen
- Informationen zu Einstiegslöhnen im Sozialbereich herunterladen